Die Klinik von A bis Z
Wissenswertes und Nützliches rund um Ihren Klinikalltag
Wir geben Ihnen vorab einige Informationen, die Sie bitte beachten, wenn Sie zum stationären Aufenthalt in unser Haus kommen:
Anmeldung/Aufnahme
Die Patientenaufnahme des Klinikum befindet sich für alle drei Kliniken im Diagnostikgebäude im Erdgeschoss (siehe auch Lageplan). Dort haben Sie bereits vermutlich Ihre Anmeldung vorgenommen und Ihre persönlichen Daten hinterlassen. Diese werden streng vertraulich behandelt und nur soweit verwendet, wie sie zur stationären Behandlung in unserem Hause und zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse erforderlich sind. Die Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Datenschutzbestimmungen. Alle Mitarbeiter unseres Hauses sind dahingehend verpflichtet. Telefonische Auskünfte über Ihren Krankheitszustand geben wir in der Regel nicht weiter. Bekanntlich kann man am Telefon schwer nachprüfen, wer der Anrufer tatsächlich ist. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Personal Ihrer Station oder auch direkt an die Mitarbeiter der Patientenaufnahme.
Busverbindungen
Direkt vor unserem Klinikgelände, an der Weilstraße, befindet sich eine Bushaltestelle. Die Busse fahren in Richtung Weilburg sowie auch in Richtung Usingen oder Bad Homburg bis nach Frankfurt/Main. Die Verbindungen und Abfahrtszeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen an der Haltestelle. Auch an unserer Information liegen Pläne aus. Teilweise stehen Ihnen auch Abfahrtspläne auf der Station zur Verfügung.
Cafeteria
Unsere Cafeteria befindet sich im Erdgeschoss des Hauses 5. Sie ist täglich geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen. Sie erhalten dort Zeitungen und Zeitschriften, Getränke und Snacks. Am Nachmittag bieten wir zusätzlich ein Kuchenbuffet an. Bei rechtzeitiger Anmeldung können Sie am Entlassungstag dort auch ein Mittagessen einnehmen.
Haus- und Stationsordnung
Auf jeder Station und in jedem Krankenzimmer hängen Hausordnungen aus. Bitte betrachten Sie diese nicht als Reglementierung und Einschnitte in Ihren Tagesablauf. Sie dienen vor allem Ihrem persönlichen Wohlergehen und dem Ihrer Mitpatienten. Wir wollen damit das Zusammenleben mehrerer Menschen auf einer Station harmonisch gestalten. Bitte zeigen Sie dafür Verständnis und beachten daher diese Hausordnung. Bei Bedarf können Sie diese auch gerne mit den Pflegemitarbeitern besprechen.
Information
Unsere Information im Eingangsbereich des Diagnostikgebäudes ist von 7.30 bis 19.30 Uhr besetzt; an Wochenenden und Feiertagen von 9.30 bis 19.30 Uhr. In dieser Zeit können Sie sich mit all Ihren Fragen an die Mitarbeiter wenden. Sie sind Ihnen gerne behilflich.
Parken
Sofern Ihr Arzt keine Einwände hat, können Sie zur stationären Behandlung mit Ihrem privaten Fahrzeug anreisen. Bitte parken Sie in diesem Fall ausschließlich auf den Parkplätzen an der Straße unterhalb des Hauses 6 bzw. des Hauses 9. Alle übrigen Parkplätze sind den Besuchern bzw. dem Personal und den Lieferanten vorbehalten.
Nicht erlaubt ist das Parken generell außerhalb der als Parkplatz gekennzeichneten Flächen. Dies gilt insbesondere für die Zufahrten bzw. Aufstellflächen für Feuerwehr und Rettungsdienste sowie für hauseigene Versorgungsfahrzeuge. Falsches Parken wird im Interesse der innerbetrieblichen Sicherheit konsequent zur Anzeige gebracht. Bitte teilen Sie dies auch Ihrem Besuch mit, der mit dem eigenen Fahrzeug anreist.
Wahlleistungen
Über die Regelleistungen hinaus, die durch den allgemeinen Pflegesatz bzw. die Fallpauschalen der Krankenkassen abgegolten werden, können Sie ab dem Aufnahmetag (oder auch zu einem späteren Zeitpunkt) noch folgende Wahlleistungen in Anspruch nehmen:
· Chefarztbehandlung
· Unterbringung in einem Einbettzimmer
· Aufnahme einer Begleitperson
Die Tarife für diese Wahlleistungen erfahren Sie in unserer Patientenaufnahme, in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie im Chefarztsekretariat oder auch auf den Stationen. Dort oder auch direkt bei den Chefärzten, können Sie auch weitere Informationen einholen bzw. den Vertrag für diese Zusatzleistungen abschließen. Die Wahlleistungsvereinbarung muss allerdings vor Behandlungsbeginn unterzeichnet und der Verwaltung zugeleitet werden.
Zuzahlung/Eigenbeteiligung
Jeder gesetzlich versicherte Patient ist bei einem Krankenhausaufenthalt zu einer Zuzahlung verpflichtet, längstens jedoch für 28 Tage im Jahr. Sie erhalten dazu bei der Aufnahme ein Informationsblatt. Eine Rechnung bekommen Sie nicht. Bitte begleichen Sie spätestens an Ihrem Entlassungstag im Aufnahmebüro diese gesetzliche Zuzahlung oder überweisen Sie den Betrag nach Ihrer Entlassung direkt an Ihre Krankenkasse.
Datum der letzten Änderung: 22.01.2008


